13. AHV-RENTE

13. AHV-Rente kurz erklärt

Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» verlangte, dass alle Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13.
AHV-Rente haben. Sie wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund im Mai 2021 eingereicht.
Volk und Stände haben die Initiative am 3. März 2024 angenommen. Die Neuerungen treten 2026 in Kraft.

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Praktisches Beispiel

Eine Mitarbeiterin beginnt ihr Arbeitsverhältnis am 13. September und verlässt das Unternehmen am 12. November. Ihr Monatslohn beträgt CHF 5000, zuzüglich des dreizehnten Monatslohns. Ihr Bruttolohn beläuft sich im September auf 18/30 von CHF 5000 = CHF 3000, im Oktober auf CHF 5000 und im November auf 12/30 von CHF 5000 = CHF 2000.

Insgesamt beläuft sich der Bruttolohn daher auf CHF 10 000.00.

gibt es Vorsorgelösungen, die es Ihnen ermöglichen, sich in diesem Klima der Unsicherheit gelassen zu bewegen.

Die Kosten für Lebensmittel, Mieten, Krankenversicherungsprämien und andere Ausgaben steigen in vielen Bereichen, was besonders für bescheidene Rentner eine Herausforderung darstellt. Daher hat das Komitee für die Initiative „Besser leben im Ruhestand“ (Initiative für eine 13. AHV-Rente) vorgeschlagen, die jährlichen AHV-Renten zu erhöhen, um diese Erhöhungen auszugleichen. Die Schweizer Bevölkerung hat auf diese Argumente reagiert.

Begrenzter sozialer Nutzen

Obwohl eine 13. AHV-Rente sicherlich eine sehr willkommene Ergänzung darstellt, löst sie die Probleme vieler Rentner nicht vollständig. Viele Schweizer stehen am Ende ihres Berufslebens vor einem drastischen Einkommensrückgang, was oft schwierige Konsequenzen für sie und ihre Familien hat. Es ist daher nicht überraschend, dass ein zunehmender Teil der Bevölkerung frühzeitig private Vorsorgelösungen in Betracht zieht.

Maßgeschneiderte Vorsorge

Da es eine Vielzahl von persönlichen und familiären Konfigurationen gibt, berücksichtigen Versicherungen und Pensionskassen nicht immer diese individuellen Bedürfnisse. Daher können Unfälle, Krankheiten oder Todesfälle erhebliche Schwierigkeiten für diejenigen verursachen, die Ihr Leben teilen. Deshalb können Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Todesfallversicherungen in unsere maßgeschneiderten Vorsorgelösungen integriert werden, die mit dem fachkundigen Rat eines Experten entwickelt werden.

Entscheiden Sie sich für Gelassenheit

Angesichts der steigenden Inflation, der Bevölkerungsalterung und der steigenden Lebenserwartung nimmt der Druck auf das AHV-System zwangsläufig zu. In dieser Situation ist private Vorsorge wichtiger denn je. Zudem bietet sie Steuervorteile und begrenzt ihre Auswirkungen auf die individuelle finanzielle Situation. Selbst wenn Sie sich dem Rentenalter nähern, könnten Sie von den Vorteilen überrascht sein, die Sie vor Ihrem Ruhestand erzielen können. Es ist wahrscheinlich nicht zu spät, sich dafür zu interessieren, und es ist sicherlich nie zu früh!

Die 13. Rente: Was ändert sich?

Die Einführung einer 13. Rente bedeutet eine Erhöhung um 8,3 % pro Jahr. Die Mindestrente steigt von CHF 14’700 auf CHF 15’925 pro Jahr, und die maximale Rente erreicht CHF 31’850 pro Jahr. Für Paare bedeutet dies eine jährliche Rente von bis zu CHF 47’775.

Falls Sie noch Fragen haben oder Beratung wünschen, stehen unsere Berater Ihnen gerne zur Verfügung.