BERUFLICHE VORSORGE | 2. SÄULE
VOLL ENGAGIERT FüR Ihre Angestellten.
BERUFLICHE VORSORGE
2. SÄULE
Seit jeher zahlen sich Investitionen in Angestellte aus, denn motivierte Mitarbeitende entgegnen dieses Engagement oft gerne. Neben der Kompensation für Arbeitsleistungen sind daher die Sozialleistungen, insbesondere die berufliche Vorsorge, von grosser Bedeutung. Während die staatliche AHV/1. Säule die Existenzgrundlage des Mitarbeiters nach seiner Pensionierung absichert, soll die berufliche Vorsorge/2. Säule ergänzend den gewohnten Lebensstandard möglichst erhalten.
Arbeitgeber müssen eine eigene Pensionskasse für Mitarbeitende einrichten, wobei sie mindestens 50% der einzuzahlenden Beträge tragen. Das angesparte Kapital sollte sicher und gewinnbringend angelegt werden, um den gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz erreichen zu können.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema und stellen Ihnen massgeschneiderte Lösungen, Einspar- und Gewinnmöglichkeiten für Ihr Unternehmen vor.